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 10. Jahre Pferdeosteopahtie Huber

Herzlich willkommen auf meiner Website!

Hier findet ihr jede Menge Informationen rund um die Gesundheit eurer Lieblinge, Prävention und wie man ihnen im Problemfall helfen kann. Bitte lest meine Hinweise genau durch oder kontaktiert mich einfach! Ich freue mich auf euch und eure Pferde!

Eure Sandy

>>> Aktuelles <<<

Liebe Pferdebesitzer - die Spritpreise steigen fröhlich weiter ...

Leider schafft es mein Auto allein mit ein paar Möhrchen nicht bis zu euch ;-) Deshalb meine Bitte: Fragt gerne immer gleich in eurem Stall nach, ob noch weitere Einsteller ihre Pferde behandeln lassen möchten. Ich fahre des öfteren innerhalb kurzer Zeit Ställe doppelt an, weil es der Stallkollege einfach nicht wusste, aber sich gerne mit angeschlossen hätte. Das spart euch Geld und mir eine doppelte Fahrt ;-) 

Lieben Dank :-) eure Sandy


-> Terminvergabe nur Montag bis Donnerstag von 15:00 - 20:00 Uhr im Umkreis von ca. 1 Std. Fahrtzeit


Osteopathie am Pferd

Die Osteopathie bietet in Abhängigkeit von der individuellen Situation und Diagnose des Patienten eine eigene Therapieform oder auch sinnvolle Ergänzung mit anderen Therapien und Maßnahmen wie z.B. der Homöopathie, Physiotherapie, physikalische Therapie und Massagen.

Zweck einer Osteopathiebehandlung ist nicht die Bekämpfung einer Krankheit oder eines Symptoms. Ziel ist es vielmehr, die Funktionsstörungen und Bewegungseinschränkungen, die eine Krankheit herbeiführen, begünstigen oder aufrechterhalten, zu lösen und so dem Körper zu helfen, die natürliche Balance wiederzuerlangen.

Somit ist eine Osteopathiebehandlung bei den meisten Krankheiten sinnvoll, da diese oft Ausdruck eines gestörten Zusammenspiels der verschiedenen Systeme des Körpers, der Organe und äußerer Einflüsse sind.

Man unterscheidet unter:
- Parietale Osteopathie (hier stehen die Gelenke im Vordergrund)
- Viszerale Osteopathie (beschäftigt sich mit den inneren Organen)
- Kraniosakrale Osteopathie (kraniosakraler Rythmus von Schädel und Sakrum

Such die Läsion, finde sie, korrigiere sie
und die Natur erledigt den Rest.

A. T. Still

Weitere Therapiemöglichkeiten

Mit den heutigen Kenntnissen und Erfahrungen in der Tiermedizin sind wir in der Lage das bestmögliche für unsere Patienten zu erreichen.
Die Zusammenarbeit von Tierärzten und Physiotherapeuten ist die zeitgemäße Antwort bei der Behandlung von Bewegungsstörungen am Muskel- und Skelettapparat bei Pferden und Hunden.

Die osteopathische und physiotherapeutische Mitarbeit ist eine sinnvolle und erfolgreiche Unterstützung zur klassischen Tiermedizin.
Sie fördert die Genesung nach Krankheiten oder operativen Eingriffen.

Aber auch eine enge Zusammenarbeit mit den Schmieden ist von großem Wert. Die Balance der Hufe wirkt sich auf die gesamte Statik des Pferdes aus.

Behandlungsablauf

Jede Behandlung ist strukturiert und doch individuell auf jedes Pferd abgestimmt.
 
1. Anamnese (Vorgeschichte und Problemschilderung des Pferdes)
2. Sichtbefund - bitte das Pferd vorher nicht bewegen (Reiten, Longieren), da ich es aus dem „Kalt“-Start sehen möchte
3. Palpation (Abtasten des Pferdes)
4. Befundung der gesamten Gelenke (Testung der Beweglicheit)
5. Bewegungsanalyse (Beurteilung der GGA)
6. Zahnkontrolle
7. Anwendung der Behandlungstechniken je nach Einschränkung
8. Anwendung AmpliVet synchro 3.0, Akupunktur, Laser, Taping- je nach Befund
9. Besprechung evtl. weiterer Therapieformen
10. Sattelcheck (Überprüfung Passform und Funktion)
11. Besprechungen Trainingsplan (wenn nötig)

Nach der Behandlung sollten Sie dem Pferd einige Tage Zeit geben, damit der Körper die Möglichkeit hat seine Balance wieder zu finden.

Was ihr tun könnt

Als Pferdebesitzer oder -halter ist es selbstverständlich, dass wir unsere Tiere optimal versorgen. Sicher weiß jeder, dass regelmäßig die Hufe und Zähne gepfelgt werden müssen. Bitte seid kritisch bei der Auswahl eurer "Pfleger".

Gerade im Bereich der Zähne gibt es Einiges zu bedenken. Manche Tierärzte bieten es mit an, sind aber nicht spezialisiert. Schlau ist es immer, einen Dentalspezialisten für Pferde zu rufen. Diese beschäftigen sich den ganzen Tag mit der Funktionsweise der Zähne, was einem Tierarzt manchmal gar nicht möglich ist. Dies ist nicht pauschal zu betrachten, es gibt auch Tierärzte, welche in der Lage sind, die Zähne unserer Lieblinge professionell zu bearbeiten.

Ebenso kritisch müssen Schmiede und Hufbearbeiter betrachtet werden. Auch hier gilt es, sich gut beraten zu lassen. Der Huf ist das Fundament, oder wie man so schön sagt: die vier zusätzlichen Herzen, des Pferdes. Wenn dieser physiologisch nicht optimal arbeiten kann, ist jeder Bewegungsablauf gestört.

Außerdem gilt es das Sattelthema zu beachten. Diese Schlüssel-, Kontaktstelle Mensch-Pferd muss besser passen als ein orthopädischer Schuh. Dort wirken Kräfte, die im negativen Fall im wahrsten Sinne des Wortes dem Pferd schlimme Schmerzen bereiten können. Gern berate ich euch zu dem Thema, da ich eng mit einem sehr guten Sattler zusammen arbeite.

Auch die Themen Haltung, Fütterung, Bewegungsmanagement sollten zum Wohl eurer Lieblinge und deren Gesunderhaltung kritisch betrachtet und gut recherchiert sein. 

Da man als Freizeitreiter aber nun mal kein Pferdeprofi sein kann, unterstütze ich euch gern und stehe euch mit Rat und Tat zur Seite.

Gern gebe ich mein Wissen in Kursen und Seminaren z.B. Akupressur bei Pferden weiter.

Ihr habt Interesse? Dann schreibt mich einfach an. Ich sende Euch gern die Konditionen zu.

Aus Leidenschaft zum Pferd …

Irgendwie haben mich diese sogenannten „Problempferden“ schon immer angezogen und bestimmten so auf diese Weise meinen Lebensweg und meine heutige berufliche Tätigkeit.

2010 ergab sich die Möglichkeit eine eineinhalbjährige Ausbildung zur osteopathischen Pferdetherapeutin an der Fachschule bei Barbara Welter-Böller zu absolvierten.Diese habe ich im Dezember 2011 erfolgreich abgeschlossen.

Vielen lieben Dank an alle, die mich auf diesem Weg unterstützt und mir ihr Vertrauen geschenkt haben!

Werdegang:
2010/11 Ausbildung osteopathische Pferdetherapeutin Fachschule Barbara Welter-Böller
2011 Doppellongenlehrgang bei Winfried Gehrmann
2011 Fortbildung Sitzschulung mit Eckard Meyners

2012 Kurs Osteopathie Masterclass
2012 Ausbildung osteopathische Hundetherapeutin Fachschule Barbare Welter-Böller

2013 Sattelseminar mit Thomas Büttner Sattlerei Büttner Dresden
2013 Grundlagen für richtiges Springreiten mit Georg-Christoph Bödicker

2014 Leipziger Pferde-Symposium - Anatomisches Seminar zum Bewegungsapparat des Pferde
2014 Neurophysiologische Therapiegrundlagen am Pferd bei Tanja Richter
2014 Ausbildung Pferde-Akupunktur Fachschule Barbara-Welter-Böller

2015 Fortbildung Homöopthie für Pferde
2015 Fortbildung Myofaszialtherapie bei Pferden bei Barbara Welter-Böller

2016 Leipzig Seminar mit Gerd Heuschmann „Biomechnik des Pferdes“
2016 Leipzig PM Seminar „Feines Reiten“ Ch. Hess + Uta Gräf

2017 Fortbildung Neuroosteopathie bei Barbara Welter-Böller / Maximilian Welter

2019 Fortbildung Osteopathie Masterclass - Behandlungsmöglichkeiten und Trainingstherapie bei erworbenen Exterieurmängeln

2020 Fortbildung Osteopathie Masterclass - Viszerale Osteropathie

Selbstverständlich ist für mich die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildung.

Bei Bedarf oder Interesse, nehmt bitte Kontakt zu mir auf:

Sandy Huber
Westdorfer Str. 8
06456 Arnstein OT Welbsleben

Terminvergabe nur Montag bis Donnerstag von 15:00 - 20:00 Uhr im Umkreis von ca. 1 Std. Fahrtzeit

Anfragen --->>> kontakt (at) pferdeosteopathie-huber (dot) de

Impressum

Sandy Huber
Westdorfer Str. 8
06456 Arnstein OT Welbsleben


Tel.: 0174/9386508
E-Mail: kontakt (at) pferdeosteopathie-huber (dot) de

www.pferdeosteopathie-huber.de

Gemäß § 19 UStG Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer erheben!

Datenschutzhinweis
Alle auf dieser  Website genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten (vgl. § 28 BDSG). All persons who are  mentioned on this website strongly object any use of their addresses for commercial purposes (§ 28 of the German Federal Law on the Protection of Privacy).

Heilversprechen
Heilmittelwerbegesetz
Aus rechtlichen Gründen beachten Sie bitte folgenden Hinweis:
Grundsätzlich soll bei der aufgeführten Therapie nicht der Eindruck erweckt werden, dass Linderung oder Verbesserung eines Krankheitszustandes garantiert oder versprochen werden.

Hinweis für Abmahnversuche:
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
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Ansprechpartner:
Sandy Huber
Westdorfer Str. 8
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Tel.: 0174/9386508
E-Mail: kontakt@pferdeosteopathie-huber.de

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Quelle: e-recht24.de

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültigkeit ab 01.03.2013

§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertragliche Beziehung zwischen Sandy Huber nachfolgend „Pferdeosteopathie Sandy Huber“ genannt, und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet, als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB und §612 Abs. 1 BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
 
§ 2 Zustandekommen eines Vertrags
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das Angebot von Pferdeosteopathie Sandy Huber, bezüglich therapeutischer Betreuung annimmt und sich an Pferdeosteopathie Sandy Huber zum Zwecke der Beratung, Diagnose, und Therapie wendet. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages zwischen Pferdeosteopathie Sandy Huber und dem Kunden. Auch bei einer mündliche, telefonischen, oder schriftlichen (E-Mail) Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft. Die Pferdeosteopathie Sandy Huber behält sich vor, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierhalter seine Sorgfaltspflicht missachtet, Behandlungsanweisungen negiert, durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt oder es sich um Beschwerden des Tieres handelt, die Pferdeosteopathie Sandy Huber aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von Pferdeosteopathie Sandy Huber für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
 
§ 2 Entgelt und Zahlungsort
Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgelts für die Therapieleistungen. Das Entgelt für die Leistungen von Pferdeosteopathie Sandy Huber richtet sich nach dem kommunizierten Preis. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung sofort in bar zu entrichten. Rechnungserstellung nur in Ausnahmefällen auf Anfrage. Soweit dies abweichend vereinbart wird, stellt Pferdeosteopathie Sandy Huber nach Beendigung einer Behandlung eine Schlussrechnung. Diese ist per Überweisung oder bar sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Therapieabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Korrektur von Fehlern bleiben vorbehalten.
 
§ 3 Rücktritt und Kündigung
Vor Beginn der Therapie kann der Pferdehalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierbesitzer keine Kosten. Bei Unterschreitung von 24 Stunden vor Termin, kann Pferdeosteopathie Sandy Huber Huber die Behandlung in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Der Tierhalter kann jederzeit das Vertragsverhältnis nach bereits begonnener Therapie kündigen. Pferdeosteopathie Sandy Huber kann dann jedoch die bis dahin erbrachten Dienstleistungen pauschal mit 75% in Rechnung stellen.
 
§ 4 Aufzeichnungen und Daten
Krankengeschichten, insbesondere Therapiedokumentationen und Palpationsergebnisse sind Eigentum von Pferdeosteopathie Sandy Huber. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der Unterlagen, es wird ihm jedoch Einblick in die Unterlagen gewährt. Das Recht des Tierhalters auf Überlassung von Kopien auf eigene Kosten bleibt unberührt. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz und einer etwa bestehenden Schweigepflicht.
 
§ 5 Informationspflichten
Der Tierhalter ist verpflichtet, alle vorangegangenen Krankheiten, Verletzungen sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist unbedingt notwendig, um Gegenindikationen zu identifizieren und Basis für eine erfolgreiche Therapie. Bezüglich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf § 6 dieser Bedingungen verwiesen.
 
§ 6 Haftungsbeschränkungen
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind - soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Pferdeosteopathie Sandy Huber haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die nicht auf eine therapeutische Behandlung zurück zuführen sind, übernimmt Pferdeosteopathie Sandy Huber Huber keine Haftung. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verlust durch Dritte übernimmt Pferdeosteopathie Sandy Huber keine Haftung. Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapiebehandlung vom Auftraggeber an Pferdeosteopathie Sandy Huber gemeldet werden. Tierärzte, Schmiede, Therapeuten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit Pferdeosteopathie Sandy Huber zusammen arbeiten und/oder beauftragt wurden. Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie vom Tierhalter entgegen therapeutischen Rat gewünscht, haftet Pferdeosteopathie Sandy Huber nicht für die entstandenen Folgen. Tritt ein Schaden aufgrund Nichtbeachtung der dem Tierhalter nach §5 obliegenden Informationspflichten ein, haftet OPferdeosteopathie Sandy Huber hierfür nicht. Pferdeosteopathie Sandy Huber garantiert keinen Heilungserfolg.
 
§ 7 Salvatorische Klausel
 
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB´s unwirksam sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.